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Banking - Wettbewerbssituation

Der Wettbewerb im Bankenumfeld verschärft sich weiter. Er sorgt für neue Chancen, aber auch für härtere Konkurrenz. Erlösmargen stehen unter Druck. Konjunkturelle Schwankungen, rasch wechselnde Marktsituationen und drohende Insolvenzen gefährden die Ertragslage der Banken und verursachen hohe Risiken.

Fazit:

Risiko und Ertrag im Gleichgewicht zu halten, wird immer schwieriger.

Die gespannten Risiko-/ Ertragssituationen zwingen zur Umsetzung effizienter Portfoliostrategien.

Aktuelle Herausforderungen

An Gesamtbanksteuerung und Risikomanagement stellen sich wachsende Anforderungen. Für ein erfolgreiches Risikomanagement wird es immer wichtiger, wirksame Risikostrategien erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig müssen qualitative Anforderungen an das Risikomanagement auch aus aufsichtsrechtlicher Sicht erfüllt werden.

Zweite Säule der neuen Baseler Regelungen (Basel II)

„Grundsatz 1:
Banken sollten über ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus verfügen.“  
(Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk)

AT 4.1 Risikotragfähigkeit
"1. Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Risiken des Kreditinstituts durch das Risikodeckungspotenzial - gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen - laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. 
2. Die Risikotragfähigkeit ist im Rahmen der Festlegung der Strategien (AT 4.2) sowie bei deren Anpassung zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der Strategie bzw. zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind geeignete Risikosteuerungs- und –controllingprozesse (AT 4.3.2) einzurichten. ... 

AT 4.2 Risikostrategie
1. Die Geschäftsleitung hat eine Geschäftsstrategie und dazu eine konsistente Risikostrategie festzulegen. Bei der Ausarbeitung der Risikostrategie sind die in der Geschäftsstrategie niederzulegenden Ziele und Planungen der wesentlichen Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Festlegung der Strategien ist nicht delegierbar. Die Geschäftsleitung muss für die Umsetzung der Strategien Sorge tragen. ...


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